Lichtbogenstrahlung

Allgemeines

Kennzeichen für einen Lichtbogen ist seine starke Helligkeit. Sie wird durch die sehr hohe Temperatur des Lichtbogens von einigen tausend Grad hervorgerufen. Diese Helligkeit führt zu einer intensiven Blendung. Daneben sendet der Lichtbogen kurz- und langwellige Strahlen aus. Die kurzwelligen, unsichtbaren Ultraviolettstrahlen (UV-Strahlung) verbrennen die Haut und verursachen das Verblitzen der Augen, indem sie eine Entzündung des äußeren Auges (Bindehautentzündung) hervorrufen.
Die langwelligen Infrarot- oder Wärmestrahlen (IR-Strahlung) können bei längerer Einwirkung den Feuerstar hervorrufen.

Arbeitsschutz

Um Haut- und Augenschäden zu vermeiden, muss der ganze Körper vor Strahlungseinwirkung geschützt sein. Dafür finden Sie eine Vielzahl an Produkten in unserer Kategorie Arbeitsschutz.

Augenschutz

Gegen Lichtbogenstrahlen müssen die Augen geschützt werden. Hierzu verwendet der Lichtbogenschweißer Augenschutzgeräte nach DIN EN 175.
Beim Lichtbogenschweißen mit Stabelektroden z. B. einen Schutzschild, beim Schutzgasschweißen und Plasmaverfahren z. B. einen Schutzschirm mit Schweißerschutzfiltern nach DIN EN 169.

Ein Schutzhelm für das Schweißen ist einem Schutzschild vorzuziehen, damit auch die Schläfen ausreichend abgedeckt werden. An diesem Schutzhelm sollten auch Abdeckungen für die Schädeldecke, den Nacken und den Hals befestigt sein. Alle Hautpartien, die nicht von der Schutzkleidung bedeckt sind, müssen z. B. bei Bedarf durch die Schutzhaube und unter Verwendung einer speziell für das Schweißen angefertigten UV-Hautschutzcreme geschützt werden. So sind die Personen an den Schweißarbeitsplätzen nicht nur gegen die Strahlung von benachbarten Arbeitsplätzen geschützt, sondern auch gegen Strahlung, die von den Wänden oder den Werkstücken reflektiert wird. Die richtige Schutzstufe der Augenschutzfilter muss in Abhängigkeit vom Schweißverfahren und von der Stromstärke gewählt werden.

Kennzeichnung an Schweißerschutzfiltern

Schweißerschutzfilter müssen in der Randzone eine dauerhafte Kennzeichnung tragen.

Beispiel: 12 XY 1 DIN

Zahl 12:
Buchstaben XY:
Ziffer 1:
DIN:

Schutzstufe 12
Herstellerkurzzeichen
Brechwertklasse 1 (Optische Güte)
DIN-Prüf- und Überwachungszeichen


 

Wenn der Schweißerschutzfilter bei Stoßbelastung zugleich die Funktion einer Sicherheitsscheibe besitzt, so folgt auf das DIN-Zeichen noch der Buchstabe „L“ für Verbundwerkstoff oder „P“ für Kunststoff. Vorsatzscheiben müssen mit Herstellerkurzzeichen und DIN-Zeichen gekennzeichnet sein.

Empfohlene Schutzstufen beim Lichtbogenschweißen

Hinweise zur richtigen Anwendung der Schutzstufen bei den verschiedenen Lichtbogenschweißverfahren in Abhängigkeit von der Stromstärke gibt die aus DIN EN 169 Teil 1 wiedergegebene Tabelle 3. Beim Schweißen mit verlängertem Lichtbogen ist die nächsthöhere Schutzstufe zu verwenden. Soll die Erwärmung durch Absorption vermindert werden, dann sind verspiegelte Schweißerschutzfilter zu verwenden. Bei Überkopfschweißarbeiten sind die Schweißerschutzfilter durch eine Vorsatzscheibe nach DIN 4647 Teil 6 zu schützen, da Einscheibenglas beim Auftreffen heißer Metallspritzer zerspringen kann. Selbstverständlich müssen immer genügend Ersatzscheiben bereitgehalten werden. Wenn der Lichtbogen häufig gezündet werden muss, z. B. bei kurzen Nähten und Heftarbeiten, sind Schutzschirme mit Schweißerschutzfiltern nach DIN EN 379 zu empfehlen, die sich selbsttätig mit dem Zünden des Lichtbogens abdunkeln.

Auch der Schweißerhelfer muss ausreichend gegen Lichtbogenstrahlung geschützt sein. Soweit er nicht beim Helfen direkt in den Lichtbogen sehen muss, kann er eine Schweißerhelferbrille nach DIN EN 175 tragen, mit Sichtscheiben geringerer Schutzstufe, z. B. 1, 2 bis 4.

Stromstärke in Ampere
Verfahren 1,5 6 10 15 30 40 60 70 100 125 150 175 200 225 250 300 350 400 450 500 600
Umhüllte Elektroden 8 9 10 11 12 13 14
MAG 8 9 10 11 12 13 14
WIG   8 9 10 11 12 13  
MIG bei Schwermetallen   9 10                      
MIG bei Leichtmetallen   10                      
Lichtbogen-Fugenhobel 10 11 12 13 14 15
Plasmaschmelzschneiden                 9 10 11 12 13  
Mikroplasmaschweißen 4 5 6 7 8 9 10 11 12          
  1,5 6 10 15 30 40 60 70 100 125 150 175 200 225 250 300 350 400 450 500 600

Die Bezeichnung "Schwermetalle" bezieht sich auf Stähle, legierte Stähle, Kupfer und seine Legierungen usw.

 

Hautschutz

Nicht nur das Auge, sondern auch die Haut des Schweißers muss vor Ultraviolettstrahlen geschützt werden. Sie verbrennt sonst wie beim Sonnenbrand. Die Hände sind durch Lederstulpenhandschuhe geschützt. Für den Körper reicht meist der normale Arbeitsanzug mit Lederschürze. Ungeschützte Körperteile dürfen nicht zugelassen werden. Das bedeutet: Auch wenn es warm ist, dürfen Ärmel beim Schweißen nicht aufgekrempelt sein.

Bei besonders intensiven Lichtbögen, z. B. bei der Verwendung hoher Stromstärken, wird ein zusätzlicher Schutz des Nackens beispielsweise durch ein Nackenleder, erforderlich; denn durch Reflexion der Strahlung können auch nicht der Strahlung ausgesetzte Körperteile geschädigt werden. Starke Reflexionen treten beim Schweißen metallisch blanker Werkstücke auf, z. B. in Aluminiumbehältern.

Schutz der Umgebung

Die Arbeitsplätze sind möglichst so abzuschirmen, dass auch weitere Personen, z. B. Kranfahrer, gegen die Einwirkung der Strahlung geschützt sind. Hierzu bieten sich je nachdem, ob der Arbeitsplatz ortsfest ist oder ob z. B. große, schwere Werkstücke zu schweißen sind, Wände, Stellwände oder Vorhänge an. Geeignet sind auch lichtdurchlässige Abschirmungen nach DIN EN 1598. Auch kleine unmittelbar an der Schweißstelle aufgestellte Schutzbleche haben sich gut bewährt. Solche Begrenzungen sollten möglichst wenig Strahlen reflektieren.

In unmittelbarer Nähe ortsfester Arbeitsplätze sollen die Wände nicht hellfarbig und glänzend sein. Gut geeignet sind rohe Ziegelwände. Über die Reflexionseigenschaften von Anstrichstoffen sind die Farbenhersteller zu befragen. Ungeeignet sind Kalkanstriche, weil sie die Strahlen stark reflektieren.

Da die Intensität der Strahlung mit dem Quadrat der Entfernung abnimmt, können an nicht ortsgebundenen Arbeitsplätzen bei geringer Expositionszeit bereits einige Meter Abstand vom Schweißplatz ausreichen.

Gerne bieten wir Ihnen Schweißvorrichtungen, -vorhänge oder andere Produkte zum Schutz der Umgebung auf Anfrage an.


Quelle: Lichtbogenschweißer BGI 553, BGM Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd
Allgemeines Kennzeichen für einen Lichtbogen ist seine starke Helligkeit. Sie wird durch die sehr hohe Temperatur des Lichtbogens von einigen tausend Grad hervorgerufen. Diese Helligkeit führt... mehr erfahren »
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Lichtbogenstrahlung

Allgemeines

Kennzeichen für einen Lichtbogen ist seine starke Helligkeit. Sie wird durch die sehr hohe Temperatur des Lichtbogens von einigen tausend Grad hervorgerufen. Diese Helligkeit führt zu einer intensiven Blendung. Daneben sendet der Lichtbogen kurz- und langwellige Strahlen aus. Die kurzwelligen, unsichtbaren Ultraviolettstrahlen (UV-Strahlung) verbrennen die Haut und verursachen das Verblitzen der Augen, indem sie eine Entzündung des äußeren Auges (Bindehautentzündung) hervorrufen.
Die langwelligen Infrarot- oder Wärmestrahlen (IR-Strahlung) können bei längerer Einwirkung den Feuerstar hervorrufen.

Arbeitsschutz

Um Haut- und Augenschäden zu vermeiden, muss der ganze Körper vor Strahlungseinwirkung geschützt sein. Dafür finden Sie eine Vielzahl an Produkten in unserer Kategorie Arbeitsschutz.

Augenschutz

Gegen Lichtbogenstrahlen müssen die Augen geschützt werden. Hierzu verwendet der Lichtbogenschweißer Augenschutzgeräte nach DIN EN 175.
Beim Lichtbogenschweißen mit Stabelektroden z. B. einen Schutzschild, beim Schutzgasschweißen und Plasmaverfahren z. B. einen Schutzschirm mit Schweißerschutzfiltern nach DIN EN 169.

Ein Schutzhelm für das Schweißen ist einem Schutzschild vorzuziehen, damit auch die Schläfen ausreichend abgedeckt werden. An diesem Schutzhelm sollten auch Abdeckungen für die Schädeldecke, den Nacken und den Hals befestigt sein. Alle Hautpartien, die nicht von der Schutzkleidung bedeckt sind, müssen z. B. bei Bedarf durch die Schutzhaube und unter Verwendung einer speziell für das Schweißen angefertigten UV-Hautschutzcreme geschützt werden. So sind die Personen an den Schweißarbeitsplätzen nicht nur gegen die Strahlung von benachbarten Arbeitsplätzen geschützt, sondern auch gegen Strahlung, die von den Wänden oder den Werkstücken reflektiert wird. Die richtige Schutzstufe der Augenschutzfilter muss in Abhängigkeit vom Schweißverfahren und von der Stromstärke gewählt werden.

Kennzeichnung an Schweißerschutzfiltern

Schweißerschutzfilter müssen in der Randzone eine dauerhafte Kennzeichnung tragen.

Beispiel: 12 XY 1 DIN

Zahl 12:
Buchstaben XY:
Ziffer 1:
DIN:

Schutzstufe 12
Herstellerkurzzeichen
Brechwertklasse 1 (Optische Güte)
DIN-Prüf- und Überwachungszeichen


 

Wenn der Schweißerschutzfilter bei Stoßbelastung zugleich die Funktion einer Sicherheitsscheibe besitzt, so folgt auf das DIN-Zeichen noch der Buchstabe „L“ für Verbundwerkstoff oder „P“ für Kunststoff. Vorsatzscheiben müssen mit Herstellerkurzzeichen und DIN-Zeichen gekennzeichnet sein.

Empfohlene Schutzstufen beim Lichtbogenschweißen

Hinweise zur richtigen Anwendung der Schutzstufen bei den verschiedenen Lichtbogenschweißverfahren in Abhängigkeit von der Stromstärke gibt die aus DIN EN 169 Teil 1 wiedergegebene Tabelle 3. Beim Schweißen mit verlängertem Lichtbogen ist die nächsthöhere Schutzstufe zu verwenden. Soll die Erwärmung durch Absorption vermindert werden, dann sind verspiegelte Schweißerschutzfilter zu verwenden. Bei Überkopfschweißarbeiten sind die Schweißerschutzfilter durch eine Vorsatzscheibe nach DIN 4647 Teil 6 zu schützen, da Einscheibenglas beim Auftreffen heißer Metallspritzer zerspringen kann. Selbstverständlich müssen immer genügend Ersatzscheiben bereitgehalten werden. Wenn der Lichtbogen häufig gezündet werden muss, z. B. bei kurzen Nähten und Heftarbeiten, sind Schutzschirme mit Schweißerschutzfiltern nach DIN EN 379 zu empfehlen, die sich selbsttätig mit dem Zünden des Lichtbogens abdunkeln.

Auch der Schweißerhelfer muss ausreichend gegen Lichtbogenstrahlung geschützt sein. Soweit er nicht beim Helfen direkt in den Lichtbogen sehen muss, kann er eine Schweißerhelferbrille nach DIN EN 175 tragen, mit Sichtscheiben geringerer Schutzstufe, z. B. 1, 2 bis 4.

Stromstärke in Ampere
Verfahren 1,5 6 10 15 30 40 60 70 100 125 150 175 200 225 250 300 350 400 450 500 600
Umhüllte Elektroden 8 9 10 11 12 13 14
MAG 8 9 10 11 12 13 14
WIG   8 9 10 11 12 13  
MIG bei Schwermetallen   9 10                      
MIG bei Leichtmetallen   10                      
Lichtbogen-Fugenhobel 10 11 12 13 14 15
Plasmaschmelzschneiden                 9 10 11 12 13  
Mikroplasmaschweißen 4 5 6 7 8 9 10 11 12          
  1,5 6 10 15 30 40 60 70 100 125 150 175 200 225 250 300 350 400 450 500 600

Die Bezeichnung "Schwermetalle" bezieht sich auf Stähle, legierte Stähle, Kupfer und seine Legierungen usw.

 

Hautschutz

Nicht nur das Auge, sondern auch die Haut des Schweißers muss vor Ultraviolettstrahlen geschützt werden. Sie verbrennt sonst wie beim Sonnenbrand. Die Hände sind durch Lederstulpenhandschuhe geschützt. Für den Körper reicht meist der normale Arbeitsanzug mit Lederschürze. Ungeschützte Körperteile dürfen nicht zugelassen werden. Das bedeutet: Auch wenn es warm ist, dürfen Ärmel beim Schweißen nicht aufgekrempelt sein.

Bei besonders intensiven Lichtbögen, z. B. bei der Verwendung hoher Stromstärken, wird ein zusätzlicher Schutz des Nackens beispielsweise durch ein Nackenleder, erforderlich; denn durch Reflexion der Strahlung können auch nicht der Strahlung ausgesetzte Körperteile geschädigt werden. Starke Reflexionen treten beim Schweißen metallisch blanker Werkstücke auf, z. B. in Aluminiumbehältern.

Schutz der Umgebung

Die Arbeitsplätze sind möglichst so abzuschirmen, dass auch weitere Personen, z. B. Kranfahrer, gegen die Einwirkung der Strahlung geschützt sind. Hierzu bieten sich je nachdem, ob der Arbeitsplatz ortsfest ist oder ob z. B. große, schwere Werkstücke zu schweißen sind, Wände, Stellwände oder Vorhänge an. Geeignet sind auch lichtdurchlässige Abschirmungen nach DIN EN 1598. Auch kleine unmittelbar an der Schweißstelle aufgestellte Schutzbleche haben sich gut bewährt. Solche Begrenzungen sollten möglichst wenig Strahlen reflektieren.

In unmittelbarer Nähe ortsfester Arbeitsplätze sollen die Wände nicht hellfarbig und glänzend sein. Gut geeignet sind rohe Ziegelwände. Über die Reflexionseigenschaften von Anstrichstoffen sind die Farbenhersteller zu befragen. Ungeeignet sind Kalkanstriche, weil sie die Strahlen stark reflektieren.

Da die Intensität der Strahlung mit dem Quadrat der Entfernung abnimmt, können an nicht ortsgebundenen Arbeitsplätzen bei geringer Expositionszeit bereits einige Meter Abstand vom Schweißplatz ausreichen.

Gerne bieten wir Ihnen Schweißvorrichtungen, -vorhänge oder andere Produkte zum Schutz der Umgebung auf Anfrage an.


Quelle: Lichtbogenschweißer BGI 553, BGM Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd
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