Farbkennzeichnung an Gasflaschen

Farbkennzeichnung am Flaschenmantel

 Farbkennzeichnung von Druckgasflaschen nach Euro-Norm DIN EN 1089-3.

Gasflasche-Sauerstoff-neu

techn. Sauerstoff -
weiß/blau oder grau

Gasflasche-argon-neu

Argon - dunkelgrün/grau
oder dunkelgrün

Gasflasche-alt

Kohlendioxid - grau

Gasflasche-helium-neu

Helium - braun/grau


Gasflasche-ArgonDruckluft-neu

Xenon, Krypton, Neon, Gemisch Argon/
Kohlendioxid, Druckluft - leuchtend grün/grau

 

       

Gasflasche-acetylen-neu

Acetylen - kastanienbraun,
schwarz oder gelb

Gasflasche-formiergaswasserstoff-alt

Wasserstoff -
rot

Gasflasche-formiergas-neu

Formiergas -
rot/grau

Gasflasche-stickstoff-neu

Stickstoff - schwarz/
grau, dunkelgrün oder schwarz

 

 

Eine größere Auflistung und die entsprechenden RAL-Farben können Sie diesem Dokument entnehmen.
Die Norm gilt nicht für Bündel- und Trailerflaschen sowie für Feuerlöscher und Gasflaschen für Flüssiggas.

 

Gefahrgutaufkleber

Die einzig verbindliche Information über den Gasinhalt ist der Gefahrgutaufkleber. Die Farbkennzeichnung dient als zusätzliche Information über die Eigenschaften der Gase (brennbar, oxidierend, giftig usw.). Sie erleichtert entsprechende Rückschlüsse, wenn der Gefahrgutaufkleber wegen zu großer Entfernung noch nicht lesbar ist.
Gefahrgutaufkleber bei Gasflaschen
Zahlenerklärung:

1) Risiko und Sicherheitssätze 5) EWG-Nummer bei Einzelstoffen oder das Wort "Gasgemisch"
2) Gefahrzettel 6) Vollständige Gasbenennung nach GGVS bzw. des Gasgemisches
3) Zusammensetzung des Gases 7) Herstellerhinweis
4) Produktbezeichnung des Herstellers 8) Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers


Zur Verhütung von Verwechselungen haben die Flaschenventile für die verschiedenen Gasgruppen unterschiedliche Anschlüsse (Bügelanschluss für Acetylen, Linksgewinde für andere brennbare Gase, Rechtsgewinde für unbrennbare Gase einschl. Sauerstoff und Druckluft). Aus dem gleichen Grunde ist die Benutzung von Übergangsstücken grundsätzlich untersagt.

Hinweis: Die Form und Gestaltung des abgebildeten Aufklebers können je nach Gashersteller leicht abweichen. Text und Symbole entsprechen aber gesetzlichen Vorschriften.

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Farbkennzeichnung an Gasflaschen

Farbkennzeichnung am Flaschenmantel

 Farbkennzeichnung von Druckgasflaschen nach Euro-Norm DIN EN 1089-3.

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weiß/blau oder grau

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Argon - dunkelgrün/grau
oder dunkelgrün

Gasflasche-alt

Kohlendioxid - grau

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Helium - braun/grau


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Xenon, Krypton, Neon, Gemisch Argon/
Kohlendioxid, Druckluft - leuchtend grün/grau

 

       

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Acetylen - kastanienbraun,
schwarz oder gelb

Gasflasche-formiergaswasserstoff-alt

Wasserstoff -
rot

Gasflasche-formiergas-neu

Formiergas -
rot/grau

Gasflasche-stickstoff-neu

Stickstoff - schwarz/
grau, dunkelgrün oder schwarz

 

 

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Die Norm gilt nicht für Bündel- und Trailerflaschen sowie für Feuerlöscher und Gasflaschen für Flüssiggas.

 

Gefahrgutaufkleber

Die einzig verbindliche Information über den Gasinhalt ist der Gefahrgutaufkleber. Die Farbkennzeichnung dient als zusätzliche Information über die Eigenschaften der Gase (brennbar, oxidierend, giftig usw.). Sie erleichtert entsprechende Rückschlüsse, wenn der Gefahrgutaufkleber wegen zu großer Entfernung noch nicht lesbar ist.
Gefahrgutaufkleber bei Gasflaschen
Zahlenerklärung:

1) Risiko und Sicherheitssätze 5) EWG-Nummer bei Einzelstoffen oder das Wort "Gasgemisch"
2) Gefahrzettel 6) Vollständige Gasbenennung nach GGVS bzw. des Gasgemisches
3) Zusammensetzung des Gases 7) Herstellerhinweis
4) Produktbezeichnung des Herstellers 8) Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers


Zur Verhütung von Verwechselungen haben die Flaschenventile für die verschiedenen Gasgruppen unterschiedliche Anschlüsse (Bügelanschluss für Acetylen, Linksgewinde für andere brennbare Gase, Rechtsgewinde für unbrennbare Gase einschl. Sauerstoff und Druckluft). Aus dem gleichen Grunde ist die Benutzung von Übergangsstücken grundsätzlich untersagt.

Hinweis: Die Form und Gestaltung des abgebildeten Aufklebers können je nach Gashersteller leicht abweichen. Text und Symbole entsprechen aber gesetzlichen Vorschriften.

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